Der Gemeinderat besteht aus 12 Mitgliedern und dem Ortsbürgermeister. Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Gemeindebürger.
Die Mitglieder des Gemeinderates entscheiden über die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Er ist auch für die Überwachung des Bürgermeisters und die Gemeindeverwaltung verantwortlich. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Gemeinderates aus.